MODELO 210

Gewinnsteuer in Spanien deklarieren

Erklären Sie Ihren Immobilienverkauf als Nicht-Resident in wenigen Minuten und bleiben Sie konform.

Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien verkaufen, müssen den Veräußerungsgewinn (oder -verlust) über das Modelo 210 deklarieren. MB Consulting führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sorgt für eine genaue, stressfreie Einreichung ohne spanischen Papierkram oder Behördenjargon.

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Was ist die spanische Gewinnsteuer (Capital Gains Tax)?

Wenn ein Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien verkauft, muss er die Gewinnsteuer (Capital Gains Tax) auf den erzielten Gewinn zahlen und diese über das Modelo 210 deklarieren.

Wenn Sie als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien verkaufen, unterliegt der Reingewinn (Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und aller damit verbundenen Kosten und Steuern) einer Gewinnsteuer von 19%.

Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, bei der notariellen Übertragung 3% des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen (Modelo 211). Als Verkäufer müssen Sie anschließend innerhalb der Frist das Modelo 210 einreichen. Übersteigt die einbehaltene Steuer Ihre tatsächliche Steuerschuld (oder haben Sie mit Verlust verkauft), fordern wir die Differenz bzw. die vollen 3% vom spanischen Staat für Sie zurück.

Steuerpflichtiger Gewinn

Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis, angepasst um abzugsfähige Kauf- und Verkaufskosten.

Gilt für alle Immobilienverkäufe

Einschließlich Wohnungen, Häusern, Garagen, Abstellräumen und Gewerbeeinheiten.

Staatliche Steuer

Vom staatlichen Finanzamt (Agencia Tributaria) erhoben. Getrennt von der Gemeindesteuer Plusvalía Municipal.

Pflichtabgabe

Das Versäumen der Abgabe kann zu Verzugszinsen, Aufschlägen und Geldbußen führen.

Wer muss das Modelo 210 einreichen?

Nicht-Residenten in Spanien müssen die Gewinnsteuer erklären, wenn sie:

Eine spanische Immobilie verkaufen

Jeder Immobilienverkauf muss deklariert werden, auch wenn er mit Verlust getätigt wurde.

Gemeinsames Eigentum

Jeder Miteigentümer muss eine eigene Modelo 210 Steuererklärung einreichen.

Zusätzliche Einheiten verkaufen

Verkäufe von Garagen, Abstellräumen oder Gewerbeeinheiten müssen separat deklariert werden.

Rückerstattung des 3%igen Steuereinbehalts

Mit dem Modelo 210 zahlen Sie die Restschuld oder fordern eine Erstattung der 3% ein, falls der Einbehalt höher als Ihre Steuerschuld war.

Einreichungsfristen

Die Steuererklärung bei Immobilienverkauf muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.

Beispiel: Wenn Sie Ihre Immobilie am 15. März verkauft haben, ist die Frist der 15. Juli desselben Jahres.

Modelo 210 jetzt einreichen

Wie wird die Gewinnsteuer berechnet?

Die Steuer wird mit folgender Formel berechnet:

(Verkaufspreis - Kaufpreis) × 19%
Kaufpreis (Acquisition Value)

Der Kaufpreis zuzüglich Kaufnebenkosten (Notar, Steuern, Anwalt usw.) und nachweisbaren wertsteigernden Renovierungen.

Verkaufspreis (Transfer Value)

Der Verkaufspreis abzüglich der Verkaufskosten wie Plusvalía-Gemeindesteuer, Anwalts- und Maklergebühren.

Steuersatz

Pauschal 19% für alle Nicht-Residenten, unabhängig von ihrem Wohnsitzland.

3% Steuereinbehalt

Wird auf Ihre Steuerschuld angerechnet oder erstattet, falls die Steuerschuld geringer war als der Einbehalt.

Berechnungsbeispiele

Fall 1

EU-Bürger (Deutschland), Alleineigentümer

Verkaufspreis100.000€
Verkaufskosten4.000€
Kaufpreis60.000€
Kaufnebenkosten6.000€
Einbehalt (3%)3.000€
Steuersatz19%
Total: 2.700€
Tax calculation: (100k - 4k) - (60k + 6k) × 19% = 5,700€ - 3,000€ = 2,700€
Fall 2

Nicht-EU-Bürger (UK), Miteigentümer

Verkaufspreis260.000€
Verkaufskosten12.000€
Kaufpreis160.000€
Kaufnebenkosten10.000€
Einbehalt (3%)7.800€
Steuersatz19%
Total: 10.820€
Tax calculation: (260k - 12k) - (160k + 10k) × 19% = 18,620€ - 7,800€ = 10,820€
Fall 3

EU-Bürger (Niederlande), Miteigentümer

Verkaufspreis80.000€
Verkaufskosten4.000€
Kaufpreis80.000€
Kaufnebenkosten8.000€
Einbehalt (3%)2.400€
Steuersatz19%
Refund: -2.400€
Tax calculation: (80k - 4k) - (80k + 8k) × 19% = 0€ - 2,400€ = -2,400€

Preise

Gewinnsteuer-Erklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210)

1 Eigentümer
149.95€
incl. VAT
2 Eigentümer
199.95€
incl. VAT
3 Eigentümer
249.95€
incl. VAT
4 Eigentümer
299.95€
incl. VAT

Preise pro Eigentümeranteil. Bei 5 oder mehr Eigentümern wird der Endpreis im Checkout ermittelt.

Warum über MB Consulting einreichen?

Schnell & einfach

Geben Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten ab – ohne spanischen Papierkram oder Amtsdeutsch.

Frist-Erinnerungen

Verpassen Sie nie wieder eine Frist. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Säumniszuschläge anfallen.

Automatische Jahresmeldung

Einmal einrichten und MB Consulting kümmert sich jedes Jahr automatisch um Ihre Eigennutzungssteuer.

Präzise & erschwinglich

Immer gesetzeskonform mit dem spanischen Steuerrecht – zu fairen Festpreisen weit unter klassischen Gestorías.

Zentrales Kundenportal

Verwalten Sie Ihre spanischen Immobilien und Miteigentümer bequem an einem sicheren Ort.

Zuverlässiger Steuersupport

Schnelle Antworten von deutschsprachigen Experten, wann immer Sie Hilfe benötigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Können wir den Notarvertrag und Rechnungen steuermindernd geltend machen?

Ja. Sie können sämtliche Kosten abziehen, die beim Kauf (Notargebühren, Grundbucheintragung, Grunderwerbsteuer ITP/IVA, Anwaltskosten) und beim Verkauf (Maklerprovision, Anwaltskosten, Plusvalía-Gemeindesteuer) angefallen sind, sowie nachweisbare Kosten für wertsteigernde Renovierungen (z.B. Poolbau, Kernsanierung).

Wie lange dauert die Rückerstattung der 3%?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Rückerstattung durch das spanische Finanzamt beträgt 6 Monate ab dem Einreichungsdatum. In der Praxis kann die Auszahlung je nach Finanzamt zwischen 3 und 12 Monaten dauern.

Müssen bei mehreren Eigentümern separate Anträge gestellt werden?

Ja. Jeder eingetragene Eigentümer deklariert seinen prozentualen Anteil am Verkaufsgewinn separat. Bei Verlust oder geringem Gewinn erhält jeder Miteigentümer seine anteilige Rückerstattung auf sein eigenes spanisches Bankkonto.

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