Ob Import, Ummeldung oder spanischer Führerschein – wir übernehmen alle Wege zur spanischen Verkehrsbehörde (DGT), damit Sie rechtssicher fahren.
Als Resident in Spanien sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr ausländisches Fahrzeug nach einer bestimmten Frist umzumelden. Wir erledigen die Bürokratie für Sie.
Wir arbeiten mit lizenzierten Ingenieuren zusammen, um die Ficha Técnica Reducida zu erstellen. Dies übersetzt die technischen Parameter Ihres Fahrzeugs in das von spanischen Prüfstellen geforderte EU-Format.
Jedes importierte Fahrzeug muss eine spezielle technische Untersuchung (ITV) in Spanien durchlaufen. Wir bereiten die Dokumente vor, prüfen die Konformität (z. B. Scheinwerferausrichtung) und koordinieren den Termin.
Wir berechnen und verarbeiten alle anfallenden Steuern: die kommunale Kfz-Steuer (IVTM) Ihrer Gemeinde sowie die spanische Zulassungssteuer (IEDMT - Modelo 576), die auf den CO2-Emissionen basiert.
Nach Entrichtung der Steuern reichen wir die Unterlagen bei der DGT (Tráfico) ein. Wir besorgen den spanischen Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) und lassen Ihre neuen Kennzeichen prägen.
Touristen dürfen ihr ausländisches Fahrzeug bis zu 6 Monate pro Jahr in Spanien nutzen. Wenn Sie Resident werden, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Residencia ummelden.
Diese Steuer berechnet sich nach dem CO2-Ausstoß Ihres Autos. Die Sätze liegen zwischen 0 % (unter 120g/km CO2) und 14,75 % (bzw. bis zu 16 % je nach Region) des aktuellen Zeitwerts des Fahrzeugs.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen, können Sie sich komplett von der Zulassungssteuer befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Padrón-Anmeldung gestellt werden.
Der Import von Wohnmobilen erfordert eine gültige europäische Konformitätserklärung (CoC). Umbauten und Nicht-EU-Modelle erfordern oft eine aufwendige Einzelabnahme nach spanischen Gas- und Stromrichtlinien.
Leichte Anhänger (unter 750 kg) nutzen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Schwere Anhänger (über 750 kg) müssen separat bei der DGT registriert werden und erhalten ein eigenes rotes Kennzeichen.
Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können als historisch eingestuft werden. Dies ermöglicht die Einfahrt in Umweltzonen (ZBE), verlängert die ITV-Fristen auf bis zu 4 Jahre und senkt Versicherungskosten.
Wenn der TÜV oder die ausländische Zulassung während des Ummeldungsprozesses abläuft, beantragen wir grüne Überführungskennzeichen (Placas Verdes) für 60 Tage, damit Sie Ihr Fahrzeug legal bewegen dürfen.
Wir übernehmen den gesamten Umschreibungsprozess (Transferencia) bei der DGT für spanische Gebrauchtwagen, inklusive Berechnung und Abführung der Eigentumsübertragungssteuer (Modelo 620/621).
Umweltzonen (ZBE) sind in spanischen Städten über 50.000 Einwohnern Pflicht. Wir prüfen die Schadstoffklasse Ihres Autos und beantragen die entsprechende DGT-Umweltplakette (Distintivo Ambiental).
Fahrzeuge aus Ländern mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien) müssen ihre Scheinwerfer für den Rechtsverkehr anpassen oder austauschen, um die spanische ITV-Prüfung zu bestehen.
Erfahren Sie alles über Importzölle, den spanischen TÜV, Steuerbefreiungen und gesetzliche Fristen.