Fahrzeugummeldung & DGT-Service

Ohne Stress auf spanischen Straßen.

Ob Import, Ummeldung oder spanischer Führerschein – wir übernehmen alle Wege zur spanischen Verkehrsbehörde (DGT), damit Sie rechtssicher fahren.

Professionell, schnell & rechtssicher.

Jetzt Ummeldung anfragen

Warum ist die spanische Zulassung so wichtig?

Als Resident in Spanien sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr ausländisches Fahrzeug nach einer bestimmten Frist umzumelden. Wir erledigen die Bürokratie für Sie.

Fahrzeug-Import & Ummeldung (Matriculación)
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Eigentümerwechsel bei Gebrauchtwagen
Zahlung der Kfz-Steuern & Gebühren
Spanischer TÜV (ITV) & Gutachten
Abmeldung von Fahrzeugen (Baja)

Alles über Fahrzeugimporte & DGT-Regeln

1. Technisches Datenblatt

Wir arbeiten mit lizenzierten Ingenieuren zusammen, um die Ficha Técnica Reducida zu erstellen. Dies übersetzt die technischen Parameter Ihres Fahrzeugs in das von spanischen Prüfstellen geforderte EU-Format.

2. Die Import-ITV-Prüfung

Jedes importierte Fahrzeug muss eine spezielle technische Untersuchung (ITV) in Spanien durchlaufen. Wir bereiten die Dokumente vor, prüfen die Konformität (z. B. Scheinwerferausrichtung) und koordinieren den Termin.

3. Zahlung der Kfz-Steuern

Wir berechnen und verarbeiten alle anfallenden Steuern: die kommunale Kfz-Steuer (IVTM) Ihrer Gemeinde sowie die spanische Zulassungssteuer (IEDMT - Modelo 576), die auf den CO2-Emissionen basiert.

4. DGT-Registrierung & Schilder

Nach Entrichtung der Steuern reichen wir die Unterlagen bei der DGT (Tráfico) ein. Wir besorgen den spanischen Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) und lassen Ihre neuen Kennzeichen prägen.

Fahrfristen in Spanien

Touristen dürfen ihr ausländisches Fahrzeug bis zu 6 Monate pro Jahr in Spanien nutzen. Wenn Sie Resident werden, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Residencia ummelden.

Zulassungssteuer (IEDMT)

Diese Steuer berechnet sich nach dem CO2-Ausstoß Ihres Autos. Die Sätze liegen zwischen 0 % (unter 120g/km CO2) und 14,75 % (bzw. bis zu 16 % je nach Region) des aktuellen Zeitwerts des Fahrzeugs.

Steuerfreier Umzug

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen, können Sie sich komplett von der Zulassungssteuer befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Padrón-Anmeldung gestellt werden.

Wohnmobile & Camper

Der Import von Wohnmobilen erfordert eine gültige europäische Konformitätserklärung (CoC). Umbauten und Nicht-EU-Modelle erfordern oft eine aufwendige Einzelabnahme nach spanischen Gas- und Stromrichtlinien.

Anhänger & Wohnwagen

Leichte Anhänger (unter 750 kg) nutzen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Schwere Anhänger (über 750 kg) müssen separat bei der DGT registriert werden und erhalten ein eigenes rotes Kennzeichen.

Historische Oldtimer

Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können als historisch eingestuft werden. Dies ermöglicht die Einfahrt in Umweltzonen (ZBE), verlängert die ITV-Fristen auf bis zu 4 Jahre und senkt Versicherungskosten.

Grüne Kennzeichen

Wenn der TÜV oder die ausländische Zulassung während des Ummeldungsprozesses abläuft, beantragen wir grüne Überführungskennzeichen (Placas Verdes) für 60 Tage, damit Sie Ihr Fahrzeug legal bewegen dürfen.

Eigentümerwechsel (Kauf/Verkauf)

Wir übernehmen den gesamten Umschreibungsprozess (Transferencia) bei der DGT für spanische Gebrauchtwagen, inklusive Berechnung und Abführung der Eigentumsübertragungssteuer (Modelo 620/621).

DGT-Umweltplakette

Umweltzonen (ZBE) sind in spanischen Städten über 50.000 Einwohnern Pflicht. Wir prüfen die Schadstoffklasse Ihres Autos und beantragen die entsprechende DGT-Umweltplakette (Distintivo Ambiental).

Scheinwerfer-Umrüstung

Fahrzeuge aus Ländern mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien) müssen ihre Scheinwerfer für den Rechtsverkehr anpassen oder austauschen, um die spanische ITV-Prüfung zu bestehen.

Ausführlicher Leitfaden zur Fahrzeuganmeldung in Spanien

Erfahren Sie alles über Importzölle, den spanischen TÜV, Steuerbefreiungen und gesetzliche Fristen.

Darf ich ein ausländisches Auto unbegrenzt in Spanien fahren?
Nein. Die Regeln hängen von Ihrem offiziellen Aufenthaltsstatus ab:
  • Nicht-Residenten / Touristen: Sie dürfen Ihr Fahrzeug maximal 6 Monate (183 Tage) pro Kalenderjahr in Spanien nutzen. Das Auto muss im Herkunftsland voll angemeldet, versteuert und versichert sein (z.B. gültiger deutscher TÜV und Versicherung).
  • Residenten: Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen (oder sich im Rathaus anmelden), müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen auf spanische Schilder ummelden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und die Beschlagnahmung des Autos.
Was passiert, wenn mein Auto beschlagnahmt wird?
Wenn die Polizei (Guardia Civil oder Policia Local) feststellt, dass Sie als Resident ein ausländisches Fahrzeug fahren oder die 6-Monats-Frist überschritten haben, wird das Fahrzeug **beschlagnahmt** und abgeschleppt.

Um das Auto wieder auszulösen, müssen Sie Abschleppgebühren, tägliche Verwahrungsgebühren und ein Bußgeld (oft zwischen 500 € und 2.000 €) zahlen. Zudem wird das Auto erst freigegeben, wenn Sie nachweisen, dass der spanische Ummeldungsprozess gestartet wurde und eine spanische Kfz-Versicherung besteht.
Welche Steuern fallen beim Fahrzeugimport an?
Beim Import fallen drei Hauptsteuern an:
  • Zoll & Einfuhrumsatzsteuer (außerhalb EU): Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Großbritannien nach dem Brexit oder Schweiz) fallen 10 % Zoll und 21 % spanische Mehrwertsteuer (IVA) auf den aktuellen Zeitwert des Autos an, es sei denn, Sie können eine Steuerbefreiung wegen Umzugs geltend machen.
  • Zulassungssteuer (IEDMT): Eine staatliche Steuer, basierend auf dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Bis 120g/km CO2 zahlen Sie 0 %, von 121g/km bis 160g/km sind es 4,75 %, von 161g/km bis 200g/km sind es 9,75 % und über 200g/km liegt der Satz bei 14,75 % bis 16 % (je nach Bundesland/Region).
  • Gemeindesteuer (IVTM): Jährliche Kfz-Steuer an Ihr zuständiges Rathaus, berechnet nach steuerlichen Pferdestärken (Caballos Fiscales).
Welche Unterlagen muss ich bereitlegen?
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Originaldokumente:
  1. Die **Original-Fahrzeugpapiere** (Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
  2. Die Kaufrechnung oder den Kaufvertrag (ggf. mit spanischer Übersetzung).
  3. Ihren Reisepass, Ihre NIE-Nummer oder Residencia-Karte.
  4. Die europäische Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) oder eine vom spanischen Ingenieur erstellte *Ficha Técnica Reducida*.
  5. Einen **Nachweis des Einreisedatums** nach Spanien (z. B. Fährticket, Mautquittungen, Speditionsbeleg), um die Einhaltung der Fristen nachzuweisen.
Wie läuft die spanische ITV-Prüfung beim Import ab?
Der Import-ITV ist umfassender als eine normale Hauptuntersuchung. Die Prüfstelle prüft Fahrgestellnummern, Lärm- und Abgaswerte sowie die Übereinstimmung mit EU-Richtlinien.

Rechtslenker (z. B. aus UK): Scheinwerfer müssen zwingend umgerüstet oder getauscht werden, damit sie nach rechts leuchten. Auch die Nebelschlussleuchte muss sich auf der linken Seite oder in der Mitte befinden; ist sie nur rechts verbaut, muss sie nach links umverkabelt werden.
Ummeldung von Anhängern, Wohnmobilen und Wohnwagen?
Ja, dies ist möglich, unterliegt aber verschiedenen Regeln:
  • Anhänger unter 750 kg: Benötigen kein eigenes Kennzeichen (sie nutzen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs) und zahlen keine Steuern, müssen aber zwingend eine spanische Ficha Técnica besitzen.
  • Anhänger über 750 kg & Wohnwagen: Müssen separat zugelassen werden, erhalten ein eigenes rotes Kennzeichen, benötigen eine eigene jährliche ITV-Prüfung und eine separate Haftpflichtversicherung.
  • Wohnmobile: Müssen eine europäische Typgenehmigung (CoC) haben. Gas- und Elektroinstallationen müssen durch spanische Techniker abgenommen und zertifiziert werden.

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