Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht dort ansässig sind, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung Modelo 210 verpflichtet. Nutzen Sie unsere transparente Tarifübersicht unten, um Ihr passendes Steuerpaket auszuwählen.
Als nicht-residenter Eigentümer einer Immobilie in Spanien hängen Ihre steuerlichen Pflichten davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft wird.
Verpflichtend für Nicht-Residenten, auch wenn die Immobilie leer steht oder rein privat genutzt wird.
Erforderlich für die Deklaration von Einnahmen aus touristischer Vermietung oder Langzeitmiete.
Erforderlich beim Verkauf einer Immobilie, inklusive der Rückforderung der 3% Steuereinbehaltung.
Zahlen Sie nur, wenn Sie einreichen. Keine versteckten Kosten.
Kalkulieren Sie Ihre Steuerschuld unverbindlich.
Für Eigennutzung oder leerstehende Immobilien.
Für Ferienvermietungen oder Langzeitvermietungen.
Für den Verkauf einer Immobilie in Spanien.
Geben Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten ab – ohne spanischen Papierkram oder Amtsdeutsch.
Verpassen Sie nie wieder eine Frist. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Säumniszuschläge anfallen.
Einmal einrichten und MB Consulting kümmert sich jedes Jahr automatisch um Ihre Eigennutzungssteuer.
Immer gesetzeskonform mit dem spanischen Steuerrecht – zu fairen Festpreisen weit unter klassischen Gestorías.
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