Nicht-Residenten müssen Mieteinnahmen in Spanien quartalsweise über das Modelo 210 deklarieren. MB Consulting führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sorgt für eine genaue, stressfreie Einreichung ohne spanischen Papierkram oder Behördenjargon.
Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten, müssen die Mieteinnahmen quartalsweise über das Modelo 210 deklariert werden. Dies gilt sowohl für Kurzzeitvermietungen (Ferienwohnungen) als auch für Langzeitvermietungen.
Nicht-Residenten, die Mieteinnahmen aus spanischem Immobilienbesitz erzielen, müssen diese vierteljährlich über das Modelo 210 versteuern. Die Besteuerung richtet sich nach dem Herkunftsland des Eigentümers.
Für Steuerbürger der EU, Islands und Norwegens gilt ein Steuersatz von 19%. Zudem dürfen EU-Bürger sämtliche Ausgaben abziehen, die direkt mit dem Unterhalt der Immobilie und der Erwirtschaftung der Miete zusammenhängen (z.B. Zinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Nebenkosten, Reinigung, Werbung, Abschreibung). Eigentümer aus Nicht-EU-Ländern (wie dem UK, der Schweiz oder den USA) zahlen 24% auf die Bruttoeinnahmen ohne Abzugsmöglichkeit.
Die Mieteinnahmen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben (für EU/EWR-Bürger).
Gilt für Wohnungen, Gewerbeimmobilien, Garagen, Abstellräume und jede vermietete Einheit.
Vom staatlichen Finanzamt (Agencia Tributaria) erhoben. Völlig getrennt von Gemeindesteuern wie IBI.
Das Versäumen der Abgabe kann zu Verzugszinsen, Aufschlägen und Geldbußen führen.
Nicht-Residenten in Spanien müssen die Mieteinnahmen-Steuer erklären, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Sämtliche Mieteinnahmen aus spanischem Eigentum müssen deklariert werden.
Jeder Miteigentümer muss seinen eigenen Anteil an Mieteinnahmen und Kosten separat erklären.
Das Modelo 210 gilt sowohl für touristische Kurzzeitvermietung (z.B. Airbnb, Booking) und klassische Langzeitmietverträge.
Steht die Immobilie zeitweise leer, unterliegen diese Zeiträume der Eigennutzungssteuer (Uso Propio).
Die Steuererklärung muss quartalsweise nach Abschluss des jeweiligen Zeitraums eingereicht werden.
Die Frist läuft jeweils vom 1. bis zum 20. der Monate April, Juli, Oktober und Januar (z.B. Mieteinnahmen aus 2026 müssen bis zum 20. Januar 2027 deklariert werden).
Jeder eingetragene Eigentümer muss eine eigene Quartalserklärung übermitteln.
Die Steuer wird mit folgender Formel berechnet:
Die gesamten von den Mietern eingenommenen Kaltmieten.
Kosten wie IBI-Grundsteuer, Versicherungen, Gemeinschaftskosten, Reparaturen und Vermittlungsgebühren.
19% für EU/EWR-Bürger, 24% für Nicht-EU-Bürger.
Die Steuer wird entsprechend Ihrem prozentualen Eigentumsanteil aufgeteilt.
Kosten können nur zeitanteilig für die tatsächlichen Vermietungstage abgezogen werden.
Mieteinnahmen-Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210)
Preise pro Immobilie. Garagen und Lagerräume werden separat ab €29,95 deklariert. Ab 5 Eigentümern oder mehreren Immobilien wird der Preis im Checkout berechnet.
Geben Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten ab – ohne spanischen Papierkram oder Amtsdeutsch.
Verpassen Sie nie wieder eine Frist. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Säumniszuschläge anfallen.
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EU-Bürger können Aufwendungen wie Maklergebühren, Marketingkosten, IBI-Grundsteuer, Gemeinschaftsgebühren (Comunidad), Versicherungen, Anwaltskosten, Reparaturen und Instandhaltungen sowie anteilige Abschreibungen (2% bis 3%) und Zinsaufwendungen steuermindernd geltend machen.
Für Tage ohne Vermietung fällt anteilig die Eigennutzungssteuer an, die erst im Folgejahr gesammelt erklärt wird. In den Quartalen, in denen Mieteinnahmen flossen, deklarieren Sie diese über das Modelo 210 für Vermietung.
Ja. Jede Person, die Miteigentümer der Immobilie is und Mieteinnahmen erhält, benötigt eine steuerlich registrierte NIE-Nummer für die Steuerabwicklung.