MODELO 210

Eigennutzungssteuer online einreichen

Geben Sie Ihre Steuererklärung in wenigen Minuten ab und vermeiden Sie Bußgelder der Steuerbehörde.

Als nicht-residenter Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind Sie gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr das Modelo 210 einzureichen – selbst wenn das Objekt leer steht oder nur als Ferienhaus genutzt wird. MB Consulting führt Sie Schritt für Schritt und ohne steuerliches Vorwissen durch den Prozess. Schnell, sicher und stressfrei, zu einem Bruchteil der Kosten einer klassischen Gestoría.

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Was ist die spanische Eigennutzungssteuer?

Auch wenn Sie Ihre spanische Immobilie nicht vermieten, unterstellt das Finanzamt ein fiktives Einkommen. Dies wird als Eigennutzung oder "Renta Imputada" bezeichnet und muss jährlich über das Modelo 210 erklärt werden.

In Spanien wird selbst genutzter oder leerstehender Wohnraum von Nicht-Residenten steuerlich als fiktives Einkommen (imputed income) gewertet. Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen durch den Besitz der Immobilie ein geldwerter Vorteil entsteht, der jährlich versteuert werden muss.

Die Bemessungsgrundlage basiert auf dem Katasterwert (Valor Catastral) Ihrer Immobilie. Je nachdem, wann dieser Wert zuletzt aktualisiert wurde, werden 1,1% oder 2% des Katasterwertes als fiktives Einkommen herangezogen. Darauf zahlen EU/EWR-Bürger 19% Steuern, Nicht-EU-Bürger (z.B. aus der Schweiz oder dem UK) zahlen 24%.

Immobilienarten

Gilt für alle Zweitwohnungen, Ferienhäuser, Garagen und Abstellräume.

Leerstand oder Eigennutzung

Erforderlich, selbst wenn die Immobilie das ganze Jahr über leer steht.

Staatliche Steuer

Wird von der staatlichen Steuerbehörde (AEAT) erhoben. Völlig getrennt von Gemeindesteuern wie IBI.

Pflichtabgabe

Das Versäumen der Abgabe kann zu Strafzinsen, Zuschlägen und Bußgeldern führen.

Wer muss das Modelo 210 einreichen?

Nicht-Residenten in Spanien müssen die Eigennutzungssteuer erklären, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

Immobilieneigentum

Auch bei rein privater Nutzung oder Leerstand. Garagen und Abstellräume müssen separat deklariert werden.

Miteigentum

Wenn die Immobilie mehreren Personen gehört, muss jeder Miteigentümer ein eigenes Modelo 210 einreichen.

Kauf oder Verkauf

Wenn Sie die Immobilie im Laufe des Jahres erworben oder verkauft haben, wird die Steuer zeitanteilig berechnet.

Teilweise Vermietung

Wird die Immobilie teilweise vermietet, unterliegt der nicht vermietete Zeitraum dennoch der Eigennutzungssteuer.

Einreichungsfristen

Einmal jährlich

Die Eigennutzungssteuer wird einmal pro Kalenderjahr deklariert.

Bis zum 31. Dezember

Die Frist läuft am 31. Dezember des Folgejahres ab (z. B. Steuerjahr 2025 bis zum 31.12.2026).

Eigene Erklärung

Jeder im Kaufvertrag eingetragene Miteigentümer muss eine eigene Steuererklärung abgeben.

Modelo 210 jetzt einreichen

Wie wird die Eigennutzungssteuer berechnet?

Die Steuer wird mit folgender Formel berechnet:

Katasterwert × Eigennutzungssatz % × (Nicht vermietete Tage ÷ 365) × Eigentumsanteil × Steuersatz
Katasterwert

Ersichtlich auf Ihrem IBI-Grundsteuerbescheid.

Prozentsatz (Eigennutzung)

Je nach Gemeinde auf 1,1% oder 2% festgelegt.

Steuersatz

19% für EU/EWR-Bürger, 24% für Nicht-EU-Bürger.

Eigentumsanteil

Der Prozentsatz der Immobilie, der Ihnen gehört.

Nicht vermietete Tage

Bei Vermietung werden nur die leerstehenden Zeiträume besteuert. Zeitanteilig berechnet bei Kauf/Verkauf unterjährig.

Berechnungsbeispiele

Fall 1

EU-Bürger (Deutschland), Alleineigentümer

Eigennutzungssatz2%
Katasterwert103.890,50€
Steuersatz19%
Nicht vermietete Tage365
Total: 394,78€
Tax calculation: 103,890.50€ × 2% × 365/365 × 19% = 394.78€
Fall 2

Nicht-EU-Bürger (UK), Miteigentümer

Eigennutzungssatz1.1%
Katasterwert82.450,70€
Steuersatz24%
Nicht vermietete Tage305
Total: 181,88€
Tax calculation: 82,450.70€ × 1.1% × 305/365 × 24% = 181.88€
Fall 3

EU-Bürger (Frankreich), Miteigentümer

Eigennutzungssatz2%
Katasterwert35.930,20€
Steuersatz19%
Nicht vermietete Tage365
Total: 136,53€
Tax calculation: 35,930.20€ × 2% × 365/365 × 19% = 136.53€

Preise

Immobilien-Eigennutzungssteuer für Nicht-Residenten (Modelo 210)

1 Eigentümer
34.95€
incl. VAT
2 Eigentümer
59.95€
incl. VAT
3 Eigentümer
89.95€
incl. VAT
4 Eigentümer
119.85€
incl. VAT

Preise pro Immobilie. Garagen und Lagerräume werden separat ab €29,95 deklariert. Ab 5 Eigentümern oder mehreren Immobilien wird der Preis im Checkout berechnet.

Warum über MB Consulting einreichen?

Schnell & einfach

Geben Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten ab – ohne spanischen Papierkram oder Amtsdeutsch.

Frist-Erinnerungen

Verpassen Sie nie wieder eine Frist. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Säumniszuschläge anfallen.

Automatische Jahresmeldung

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Präzise & erschwinglich

Immer gesetzeskonform mit dem spanischen Steuerrecht – zu fairen Festpreisen weit unter klassischen Gestorías.

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Verwalten Sie Ihre spanischen Immobilien und Miteigentümer bequem an einem sicheren Ort.

Zuverlässiger Steuersupport

Schnelle Antworten von deutschsprachigen Experten, wann immer Sie Hilfe benötigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Muss jeder Eigentümer eine eigene Erklärung einreichen?

Ja. Wenn eine Immobilie beispielsweise einem Ehepaar zu je 50% gehört, müssen zwei separate Modelo 210 Steuererklärungen eingereicht werden. In unserem Bestellformular können Sie direkt die Anzahl der Personen angeben und wir berechnen das Paket zum Vorzugspreis.

Wo finde ich den Katasterwert (Valor Catastral)?

Den Katasterwert finden Sie auf Ihrem jährlichen Grundsteuerbescheid (IBI-Rechnung) der Gemeinde. Dort ist er als "Valor Catastral" ausgewiesen, oft aufgeteilt in Bodenwert (Valor Suelo) und Gebäudewert (Valor Construcción).

Was passiert, wenn ich die Steuer nicht zahle?

Das spanische Finanzamt kann Verzugszinsen und Säumniszuschläge erheben. Spätestens beim Verkauf der Immobilie oder bei der Erbschaftsabwicklung verlangt das Notariat den Nachweis über die bezahlten Nicht-Residenten-Steuern der letzten 4 bis 5 Jahre.

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