Als nicht-residenter Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind Sie gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr das Modelo 210 einzureichen – selbst wenn das Objekt leer steht oder nur als Ferienhaus genutzt wird. MB Consulting führt Sie Schritt für Schritt und ohne steuerliches Vorwissen durch den Prozess. Schnell, sicher und stressfrei, zu einem Bruchteil der Kosten einer klassischen Gestoría.
Auch wenn Sie Ihre spanische Immobilie nicht vermieten, unterstellt das Finanzamt ein fiktives Einkommen. Dies wird als Eigennutzung oder "Renta Imputada" bezeichnet und muss jährlich über das Modelo 210 erklärt werden.
In Spanien wird selbst genutzter oder leerstehender Wohnraum von Nicht-Residenten steuerlich als fiktives Einkommen (imputed income) gewertet. Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen durch den Besitz der Immobilie ein geldwerter Vorteil entsteht, der jährlich versteuert werden muss.
Die Bemessungsgrundlage basiert auf dem Katasterwert (Valor Catastral) Ihrer Immobilie. Je nachdem, wann dieser Wert zuletzt aktualisiert wurde, werden 1,1% oder 2% des Katasterwertes als fiktives Einkommen herangezogen. Darauf zahlen EU/EWR-Bürger 19% Steuern, Nicht-EU-Bürger (z.B. aus der Schweiz oder dem UK) zahlen 24%.
Gilt für alle Zweitwohnungen, Ferienhäuser, Garagen und Abstellräume.
Erforderlich, selbst wenn die Immobilie das ganze Jahr über leer steht.
Wird von der staatlichen Steuerbehörde (AEAT) erhoben. Völlig getrennt von Gemeindesteuern wie IBI.
Das Versäumen der Abgabe kann zu Strafzinsen, Zuschlägen und Bußgeldern führen.
Nicht-Residenten in Spanien müssen die Eigennutzungssteuer erklären, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Auch bei rein privater Nutzung oder Leerstand. Garagen und Abstellräume müssen separat deklariert werden.
Wenn die Immobilie mehreren Personen gehört, muss jeder Miteigentümer ein eigenes Modelo 210 einreichen.
Wenn Sie die Immobilie im Laufe des Jahres erworben oder verkauft haben, wird die Steuer zeitanteilig berechnet.
Wird die Immobilie teilweise vermietet, unterliegt der nicht vermietete Zeitraum dennoch der Eigennutzungssteuer.
Die Eigennutzungssteuer wird einmal pro Kalenderjahr deklariert.
Die Frist läuft am 31. Dezember des Folgejahres ab (z. B. Steuerjahr 2025 bis zum 31.12.2026).
Jeder im Kaufvertrag eingetragene Miteigentümer muss eine eigene Steuererklärung abgeben.
Die Steuer wird mit folgender Formel berechnet:
Ersichtlich auf Ihrem IBI-Grundsteuerbescheid.
Je nach Gemeinde auf 1,1% oder 2% festgelegt.
19% für EU/EWR-Bürger, 24% für Nicht-EU-Bürger.
Der Prozentsatz der Immobilie, der Ihnen gehört.
Bei Vermietung werden nur die leerstehenden Zeiträume besteuert. Zeitanteilig berechnet bei Kauf/Verkauf unterjährig.
Immobilien-Eigennutzungssteuer für Nicht-Residenten (Modelo 210)
Preise pro Immobilie. Garagen und Lagerräume werden separat ab €29,95 deklariert. Ab 5 Eigentümern oder mehreren Immobilien wird der Preis im Checkout berechnet.
Geben Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten ab – ohne spanischen Papierkram oder Amtsdeutsch.
Verpassen Sie nie wieder eine Frist. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Säumniszuschläge anfallen.
Einmal einrichten und MB Consulting kümmert sich jedes Jahr automatisch um Ihre Eigennutzungssteuer.
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Verwalten Sie Ihre spanischen Immobilien und Miteigentümer bequem an einem sicheren Ort.
Schnelle Antworten von deutschsprachigen Experten, wann immer Sie Hilfe benötigen.
Ja. Wenn eine Immobilie beispielsweise einem Ehepaar zu je 50% gehört, müssen zwei separate Modelo 210 Steuererklärungen eingereicht werden. In unserem Bestellformular können Sie direkt die Anzahl der Personen angeben und wir berechnen das Paket zum Vorzugspreis.
Den Katasterwert finden Sie auf Ihrem jährlichen Grundsteuerbescheid (IBI-Rechnung) der Gemeinde. Dort ist er als "Valor Catastral" ausgewiesen, oft aufgeteilt in Bodenwert (Valor Suelo) und Gebäudewert (Valor Construcción).
Das spanische Finanzamt kann Verzugszinsen und Säumniszuschläge erheben. Spätestens beim Verkauf der Immobilie oder bei der Erbschaftsabwicklung verlangt das Notariat den Nachweis über die bezahlten Nicht-Residenten-Steuern der letzten 4 bis 5 Jahre.